Für einige Staatsangehörige, die einen Besuch in Krakau oder an einem anderen Ort in Polen planen, ist das Verständnis der Einreise- und Langzeitaufenthaltsbestimmungen ein wichtiger Schritt, um ein reibungsloses und problemloses Erlebnis zu gewährleisten. Dieser Artikel führt Sie durch die notwendigen Anforderungen für verschiedene Reisezwecke und Aufenthaltsdauern.
Einreisebestimmungen
Polen ist sowohl Mitglied der Europäischen Union als auch Vertragspartei des Schengen-Abkommens. Wenn du Bürger eines EU-Landes, eines Schengen-Raum-Landes oder einer ausgewählten verbundenen europäischen Nation bist, kannst du dank der freien Personenbewegung innerhalb der Mitgliedstaaten problemlos in Polen ein- und ausreisen, ohne auf Grenzkontrollen zu stoßen. Das ermöglicht es dir effektiv, dich für einen unbestimmten Zeitraum in Polen niederzulassen, wenn du einen langfristigen Aufenthalt anstrebst.
Wenn du aus bestimmten Ländern außerhalb der EU und des Schengen-Raums kommst (z. B. Kanada, USA, Vereinigtes Königreich, Australien, Brasilien), kannst du für kurze Aufenthalte (in der Regel 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Dein Reisepass wird bei Ein- und Ausreise gestempelt, daher achte darauf, nicht länger zu bleiben als erlaubt.
Wenn du nicht aus einem visumfreien Land kommst, musst du ein Touristenvisum beantragen, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Der Antragsprozess umfasst das Sammeln der erforderlichen Dokumente, das Ausfüllen des Antragsformulars und die Terminvereinbarung beim polnischen Konsulat oder der Botschaft.
Die Europäische Union veröffentlicht eine offizielle Liste der Nicht-EU-Länder, die ein Visum benötigen (Anhang I), und der Länder, die keines benötigen (Anhang II), um in die EU einzureisen. Die aktuellen Listen kannst du hier einsehen.
Aufenthaltsgenehmigungen
Für Personen, die einen langfristigen Aufenthalt in Krakau planen, kann eine Aufenthaltsgenehmigung (karta pobytu) erforderlich sein. Dies betrifft Personen, die Arbeit suchen, studieren oder sich mit der Familie wiedervereinigen möchten. Der Antragsprozess variiert je nach Zweck Ihres Aufenthalts, daher ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen für jede Situation zu verstehen. Kontaktieren Sie das Rathaus (Urząd Miasta) für detaillierte Anweisungen. Die Abteilung für Ausländer im Regionalamt von Malopolska (Małopolski Urząd Wojewódzki. Wydział Spraw Cudzoziemców) befindet sich in Przy Rondzie 6, 31-547 Krakau.
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